Krankenkassen Zuschuss
Fester Krankenkassen-Zuschuss
Seit 2004 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, EU-weit den gleichen befundorientierten Festzuschuss zu bezahlen. Die von uns erstellten Heil- und Kostenpläne werden auf jeden Fall anerkannt.
Seit dem 01.Januar 2005 gilt für die gesetzlich Versicherten ein neues Zuschuss-System für die Zahnbehandlungen.
Die geplante Zahnbehandlung in Ungarn muss vor dem Beginn der Zahnbehandlung von der Krankenkasse genehmigt werden!
Wir erstellen Ihnen gerne einen Heil-und Kostenplan (HKP), den Sie in Ihrer Krankenkasse einreichen können!
Für die Kosten einer Zahnbehandlung – durchgeführt in anderen EU-Mitgliedsländern, auch in Ungarn- wird von der Krankenkasse einen Festzuschuss bezahlt.
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