Krankenkassen Zuschuss

By: | Tags: , | Comments: 0 | szeptember 24th, 2015

Fester Krankenkassen-Zuschuss

Seit 2004 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, EU-weit den gleichen befundorientierten Festzuschuss zu bezahlen. Die von uns erstellten Heil- und Kostenpläne werden auf jeden Fall anerkannt.

Seit dem 01.Januar 2005 gilt für die gesetzlich Versicherten ein neues Zuschuss-System für die Zahnbehandlungen.

Die geplante Zahnbehandlung in Ungarn muss vor dem Beginn der Zahnbehandlung von der Krankenkasse genehmigt werden!

Wir erstellen Ihnen gerne einen Heil-und Kostenplan (HKP), den Sie in Ihrer Krankenkasse einreichen können!

Für die Kosten einer Zahnbehandlung – durchgeführt in anderen EU-Mitgliedsländern, auch in Ungarn- wird von der Krankenkasse einen Festzuschuss bezahlt.