Garantie

Garantie

Um den Zustand der Mundhygiene (optimalen Zustand der Zähne, Zahnersätze, Zahnfleisch etc.) aufrecht erhalten zu können, muss jeder seine Zähne regelmässig und ordnungsgemäss putzen, und halbjährlich an einer zahnärztlichen Kontroll-Untersuchung teilnehmen. So kann man die Lebensdauer der Ersätze weitgehend verlängern und weitere Erkrankungen (Caries, Zahnfleischentzündung etc.) vorbeugen.

Unser Institut gibt 3 Jahre Garantie auf die zahntechnischen Arbeiten: Inlays, Kronen, Brücken, kombinierte Ersätze etc.

Die Garantiekarte dient als Ihre 3-Jahres-Garantie-Karte, die bei jeder Kontrolluntersuchung mitgebracht werden muss. Sie enthält neben persönlichen Daten alle Angaben über Zusammensetzung und Herkunft der für Ihren Zahnersatz verwendeten Materialien und auch das Datum der nächsten Kontrolluntersuchung. Die Absolvierung der Kontrolluntersuchungen wird auf der Garantiekarte bestätigt. Die Kontrolle erfolgt jeweils halbjährlich. Sollten Sie die jährlichen Kontrolltermine (jährlich mindestens einmal) nicht wahrnehmen, erlischt die 3-Jahres-Garantie. Bei den Kontrolluntersuchungen sind die durchgeführten Behandlungen (eventuellen Röntgenaufnahmen, Zahnsteinentfernungen etc.) zu bezahlen.

Garantie auf Zahnimplantate :

Unsere Klinik gewährleistet 3 Jahre Garantie für die Implantate und für die Suprakonstruktion der Implantate (Kronen, Brücken, Stegprothesen).

Die Garantie erlischt, wenn:

  • die jährlichen Kontrolluntersuchungen nicht absolviert werden
  • die Mundhygiene mangelhaft ist
  • die Instruktionen des Arztes bezüglich der Pflege, Benutzung und Lagerung des Ersatzes nicht eingehalten werden
  • der Zahnersatz zufolge einem Unfall beschädigt wird
  • sich der zahnmedizinische Status des Patienten zufolge einer Krankheit verändert
  • der Patient starker Raucher / alkoholkrank / drogenabhängig ist
Zahnbehandlung im Ausland